Außerordentliche Mitgliederversammlung
Einladung das Finanzamt hat alle gemeinnützigen Vereine aufgefordert, ihre Satzung gemäß §60a Abgabenordnung anzupassen. Wir müssen dies tun, um unsere Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren und einen neuen Freistellungsbescheid zu erhalten. …
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