Außerordentliche Mitgliederversammlung

Einladung

das Finanzamt hat alle gemeinnützigen Vereine aufgefordert, ihre Satzung gemäß §60a Abgabenordnung anzupassen. Wir müssen dies tun, um unsere Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren und einen neuen Freistellungsbescheid zu erhalten.

Deshalb laden wir alle Mitglieder ab 18 Jahren  zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der Turnvereinigung Bedburg 1927 e.V. herzlich ein. Die Versammlung findet am Mittwoch, den 15. Oktober 2014 um 20:00 Uhr im VIP Raum der Josef-Balduin-Arena in Bedburg, Herderstr. statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Genehmigung der Tagesordnung
  3. Beschlussfassung Satzungsänderung gemäß §60a Abgabenordnung
  4. Verschiedenes

Anträge liegen zur Zeit nicht vor.

 

Anhang Satzungsänderungen

§ 1  Name, Sitz

(1)    Der Verein führt den Namen „Turnvereinigung Bedburg “ und hat seinen Sitz in Bedburg,   Rhein-Erft-Kreis.

§ 2 Zweck des Vereins

(1)       Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports sowie der Jugendarbeit in folgenden zur Zeit bestehenden Abteilungen

  • Basketball
  • Impuls-Gymnastik und Tanz
  • Kampfsport
  • Leichtathletik
  • Schwimmen
  • Fitness
  • Volleyball
  • Outdoorsport

(3)       Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6)       Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 9 Mitgliederversammlung

(2)     Die Mitgliederversammlung ist von dem/der Vorsitzenden im Verhinderungsfall von dem/der stellvertretenden Vorsitzenden, einmal im Jahr bis spätestens Ende März abzuhalten. ( Jahres-hauptversammlung) Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung schriftlich, durch Anschreiben an alle ordentliche Mitglieder oder per E-Mail mindestens 14 Tage vor der Versammlung. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder dies verlangen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Einladungs-formalien der ordentlichen Mitglieder-versammlung.

§ 17 Satzungsänderungen

Eine Änderung dieser Satzung kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder beschlossen werden Soweit eventuelle Satzungsänderungen vom Finanzamt oder Amtsgericht gewünscht werden, können diese vom geschäftsführenden Vorstand beschlossen werden.

§ 18 Auflösung des Vereins

(4)       Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Bedburg mit der Zweckbestimmung, dass dieses Vermögen unmittelbar und ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken, und zwar zur Förderung des Sports, verwendet werden soll. Der künftige Beschluss über die Verwendung darf erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Die komplette alte Satzung ist hier nach zu lesen