Mit der Einzel- und Familienmitgliedschaft in der TV Bedburg kannst Du alle Sportangebote nutzen!
Beitragsübersicht
Aufnahmegebühr
Einmalig
Pro Mitglied
Versicherungsanteil
JÄHRLICH
Pro Mitglied pro Jahr
Grundbeitrag
pro monat
Kinder und Jugendliche
Grundbeitrag
PRO MONAT
Erwachsene
Grundbeitrag
pro monat
Familienmitgliedschaft
(ab 3 Personen)
Ermäßigter Grundbeitrag
PRO MONAT
Erwachsene
RunningTVB & Walking
Grundbeitrag
pro monat
Mutter/Vater & Kind-Turnen
(Mutter oder Vater und ein Kind)
Abteilungszuschlag
Leichtathletik
pro monat
Abteilungszuschlag
Kinder und Jugendliche
Abteilungszuschlag
Leichtathletik
PRO MONAT
Abteilungszuschlag Erwachsene
Hinweise zu den Beiträgen
Gültigkeit der Beitrage laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 23.03.2007.
Wo sportartbedingt höhere Kosten einen Zuschlag erfordern, werden Abteilungszuschläge erhoben. Laut Beschluss des Vorstandes vom 19. Oktober 2017 werden die Zuschläge wie in der Tabelle angegeben ab dem 1. Juli 2023 berechnet. Die Abteilungszuschläge werden jährlich anhand der Kosten ermittelt.
Berücksichtigt haben wir die Mitgliederzahlen gesamt und nach Abteilungen, Verbandsabgaben, Übungsleiterentgelte, Abgaben allgemein, Versicherungen, Material- und Verwaltungskosten sowie Schulferien. Basis der Berechnung ist grundsätzlich eine Trainingseinheit pro Woche, ohne Training in Schulferien.
Trainingsausfälle können vorkommen, berechtigen aber nicht zu Beitragskürzungen. Trainingsänderungen sind möglich und werden vom Trainer kommuniziert. Wir bemühen uns, jede ausgewiesene Trainingseinheit durchzuführen. Unabhängig davon besteht nur ein Anspruch auf Zeiten, in denen die Stadt Bedburg dem Verein Bäder, Hallen usw. zur Verfügung stellt.
Für Judo und Ju –Jutsu wird einmalig eine Passgebühr vom Dachverband erhoben.
Für Kurse werden je nach Kosten Gebühren berechnet.
Beitragszahlung
Die Beiträge werden grundsätzlich per widerruflichem Bankeinzug als Sepalastschriftsmandat erhoben. Unsere Gläubiger ID: DE75TVB00000223950
Rücklastschriftgebühren werden von den Banken festgelegt und müssen von den Mitgliedern – bei eigenem Verschulden – beglichen werden.
Bei Vereinseintritt im laufenden Jahr wird nur der Beitrag für die restlichen Monate im laufenden Jahr fällig.
Beitragszahlungstermine | |
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1. Halbjahr | 31. Januar |
2. Halbjahr | 31. Juli |
Austritt
Ein Austritt aus dem Verein ist jeweils zum 30. Juni oder 31. Dezember des Jahres und nur in schriftlicher Form nach vorheriger Kündigung möglich.
Alle Informationen und Beitrittserklärung
Aktualisiert am 18.06.2023